2.2. Eventualiter sei A._____ im Strafverfahren STA4 ST.2025.1274 mit Wirkung spätestens ab dem 19. September 2025 die amtliche Verteidigung zu gewähren und es sei Rechtsanwalt Dr. Samuel Egli zum amtlichen Verteidiger von A._____ zu bestellen. 2.3. Subeventualiter sei die Sache im Sinne der Erwägungen der Beschwerdeinstanz an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zwecks in die Wegeleitung der weiteren Schritte zur Anordnung einer amtlichen Verteidigung für A._____ im Strafverfahren STA4 ST.2025.1274 zurückzuweisen.