2.3. Mit Verfügung vom 5. September 2025 wies die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten das Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung ab. 2.4. Mit Schreiben vom 5. September 2025 liess die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten A._____ die Verfügung betreffend amtliche Verteidigung (Abweisung) sowie auszugsweise die Akten (Dossier 1 und 2) zukommen. Hinsichtlich des Dossiers 3 hielt sie fest, dass Ende August 2025 erneut zwei Anzeigen gegen A._____ eingegangen seien und er hierzu noch nicht befragt worden sei, weshalb die Einsicht in Dossier 3 gestützt auf Art. 101 Abs. 1 StPO e contrario eingeschränkt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werde.