1.3. Am 22. Mai 2025 und ergänzt mit E-Mail vom 7. Juli 2025 erstattete die Privatklägerin eine weitere Strafanzeige gegen A._____ wegen Sachentziehung, Beschimpfung, Identitätsmissbrauchs, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, Drohung, Nötigung, Führens eines Motorfahrzeugs trotz verweigertem, entzogenem oder aberkanntem Führerausweis, begangen in der Zeit von 17. Dezember 2024 bis 11. Juni 2025 (Dossier 2). 1.4. Am 17. Juli 2025 verfügte die Kantonspolizei Aargau diverse Fernhaltemassnahmen gegen A._____ (Wegweisung und Fernhaltung [öffentlicher Raum], Kontaktverbot, Annäherungsverbot) für den Zeitraum vom 17. Juli bis 15. Oktober 2025. -3-