1.2. Am 16. April 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl gegen A._____ aus, gemäss welchem er wegen mehrfachen Identitätsmissbrauchs, unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und mehrfacher übler Nachrede, begangen zwischen dem 20. September 2024 und 13. Dezember 2024, zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 1'260.00, unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen, verurteilt wurde.