Dieser erlaubt es ihm, innert 12 Monaten (August 2025 bis Juli 2026) Gerichts- und Anwaltskosten von Fr. 14'778.00 und innert zwei Jahren solche von Fr. 29'556.00 zu bezahlen. Vorliegend handelt es sich um eine in sachverhaltlicher Hinsicht einfache Strafsache (mehrfache versuchte Nötigung durch zwei Textnachrichten; vgl. Strafbefehl vom 13. Mai 2024). Selbst wenn eine rechtliche Komplexität vorliegen sollte (Unklarheit bezüglich des objektiven und subjektiven Tatbestands, Klärung von Schuldausschlussgründen, Unklarheiten bezüglich der Art der Sanktion; vgl. Beschwerde Rz. 25), wird sich der Aufwand der Verteidigerin und folglich auch deren Honorarnote in Grenzen halten, und ist der Be-