September 2025 aufgehört hat bzw. nicht mehr ausgewiesen ist (vgl. Beilage 11 zu den Plädoyernotizen). Auch der geltend gemachte Mietzins in Flums ist zu seinen Gunsten anzurechnen, wenngleich dieser nicht belegt ist und die Kosten für einen Zweitwohnsitz eher hoch erscheinen (Beilage 6 zu den Plädoyernotizen bezieht sich auf den Mietzins in Aarau). Die KVG- Krankenkassenprämien des Beschwerdeführers betragen Fr. 554.00 (Beilage 7 zu den Plädoyernotizen), wobei der Arbeitgeber Fr. 173.50 monatlich beiträgt (vgl. Lohnabrechnungen; Beilage 3 zu den Plädoyernotizen; vgl. auch Beilage 2 zu den Plädoyernotizen [Bemerkungen]) und er somit nur noch Fr. 380.50 selbst zu tragen hat.