Die (anteilsmässigen [Drittel-]) Wohnkosten in Aarau inkl. Nebenkosten (vgl. Beilagen 4 ff. zu den Plädoyernotizen) sind ausgewiesen und anzurechnen, wobei hier fraglich ist, ob aufgrund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Mutter nicht lediglich ein Viertel anzurechnen wäre, zumal die Unterhaltsgarantie auch Auslagen für die Unterkunft umfasst (vgl. Beilage 11 zu den Plädoyernotizen) und dieser Unterstützungsabzug belegt und dem Beschwerdeführer voll angerechnet wird (vgl. Beilagen 11 und 12 zu den Plädoyernotizen).