2.3.4. Der Bedarf ist teilweise zu korrigieren (vgl. Übersicht sogleich). Der Beschwerdeführer lebt in Aarau zusammen mit seinen beiden Schwestern und seiner Mutter. Um seiner Arbeit in Liechtenstein nachzugehen, ist er zudem Wochenaufenthalter in Flums. Der Grundbetrag ist für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. vorgesehen. Da zumindest der Posten Privatversicherung für ihn aufgrund des Wochenaufenthalts in Flums zu höheren Kosten führt (vgl. Beilage 13 zu den Plädoyernotizen: