2.3.3. Der Beschwerdeführer verfügt über ein Einkommen von monatlich Fr. 8'155.00 (vgl. Beschwerde Rz. 8 mit Verweis auf Gesuch Rz. 2 sowie Gesuchsbeilage 1 [Plädoyernotizen Zivilverfahren vom 28. April 2025 inkl. Beilagen], Rz. 32 und Beilage 3 zu den Plädoyernotizen). Seinen zivilprozessualen monatlichen Bedarf legt er mit Beschwerde (Rz. 9 mit Verweis auf Gesuch Rz. 3 bzw. Gesuchsbeilage 1, Rz. 52-73) zudem wie folgt dar: