1. 1.1. Am 13. Mai 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau einen Strafbefehl gegen A._____ aus, gemäss welchem er wegen mehrfach versuchter Nötigung zum Nachteil seiner Ex-Partnerin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 180.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 5'400.00, unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen, verurteilt wurde. 1.2. A._____ erhob mit Eingabe vom 30. Mai 2024 Einsprache gegen den Strafbefehl vom 13. Mai 2024, woraufhin die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau am 27. Juni 2024 den Strafbefehl samt Akten dem Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies.