Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau legt sich das Gutachten darauf fest, dass die Spuren am Hals von C._____ von einer Gewalteinwirkung stammten. Die zuvor aufgeführten, alternativen Gründe sind lediglich theoretischer Natur. Das Gutachten plausibilisiert somit die Aussagen C._____, wonach sie vom Beschwerdeführer Gewalteinwirkungen gegen den Hals erfahren habe. - 15 -