In den Akten liegt ein Foto vom Hals C._____, welches die beim Angriff gegen den Hals erlittenen Verletzungen zeigen soll (vgl. Ordner-Reg. 5, Speicherkarte Auswertung Mobiltelefon B._____ und C._____, Bild 1000090181). Dieses Foto wurde um 10:55 Uhr aufgenommen (vgl. Ordner-Reg. 5, ST.2025.896 Eingereichte Snaps von C._____), was mit der Aussage des Beschwerdeführers, wonach sich der Vorfall um 11:00 Uhr ereignet habe (Ordner-Reg. 11, Frage 48), korreliert. Die beauftragte Sachverständige führte dazu aus: