3.2.5. 3.2.5.1. C._____ erklärte weiter, nach dem eben behandelten Beinstellen vom Beschwerdeführer auch Gewalt gegen die Halsgegend erfahren zu haben. Anlässlich ihrer ersten Einvernahme führte C._____ aus, ihr Vater habe sie nach dem Beinstellen unter anderem auch gegen den Hals geschlagen. Dabei habe er auch "mehr als 30 Sekunden" lang gegen den Hals gedrückt, währenddessen sie jedoch normal habe atmen können (Ordner-Reg. 11, Einvernahme vom 27. Januar 2025 Fragen 15, 19, 20, 21, 22 und 24). C._____ relativierte dies bei ihrer zweiten Aussage, indem sie hinsichtlich der Dauer des Zudrückens nicht mehr von über 30 Sekunden, sondern nur - 14 -