B._____ erklärte, ihre Tochter habe den Beschwerdeführer nicht beleidigt, aber versucht, ihn von sich wegzudrücken. An einen Angriff mit einem "Putzstock" erinnere sie sich nicht (Ordner-Reg. 11, Einvernahme vom 3. März 2025 Fragen 39 und 40).