11, Frage 48), womit wohl ein Foto seiner angeblich bei der Auseinandersetzung entstandenen Verletzung gemeint sein dürfte. Bei den bei der Mobiltelefonauswertung des Beschwerdeführers ausgewerteten Fotos ist jedoch lediglich die Verletzung, welche vom Backblech stammte, ersichtlich (vgl. Ordner-Reg. 4, USB-Da- tenträger Mobiltelefonauswertung A._____, BU-2025-012-[…] S. 28 ff.). Hinsichtlich des Schlags mit dem Besen gab C._____ an, sich an einen solchen Vorfall erinnern zu können, den Besen jedoch nur zur Verteidigung - 13 -