Der Beschwerdeführer erklärte weiter, seine Söhne D._____ und – mit Abstrichen auch – F._____ hätten gesehen, wie ihn B._____ mit dem Backblech geschlagen habe (Ordner-Reg. 11, Fragen 12, 23). Allerdings äusserten sich weder D._____ noch F._____ in diese Richtung. D._____ berichtete, seine Mutter habe seinen Vater – der nahe bei ihr gestanden sei – lediglich weggestossen, um die Situation zu entschärfen, wobei dies im Korridor gewesen sei (Ordner-Reg. 11, Fragen 17 f.). Eine Tätlichkeit von seiner Mutter gegen seinen Vater habe er nicht gesehen (Ordner-Reg. 11, Frage 21). Wie es zur Platzwunde auf der Stirn seines Vates gekommen sei, wisse er nicht (Ordner-Reg. 11, Fragen 30 f.).