Einvernahme E._____ Frage 32; Einvernahme D._____ Fragen 6 und 8; Einvernahme F._____ Frage 6). Aus dem Jahr 2023 existieren ausserdem zwei Polizeiberichte zu angeblichen Vorfällen häuslicher Gewalt in der Familie des Beschwerdeführers (Ordner-Reg. 3, Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft, S. 3). Der Beschwerdeführer erklärte denn auch, dass C._____ bereits vor über einem Jahr eine Verletzung am Hals gehabt habe, worüber die Polizei informiert und ein dreimonatiges Kontaktverbot – offenbar zwischen dem Beschwerdeführer und C._____ – ausgesprochen worden sei (Ordner-Reg. 11, Frage 75).