3.2.2.2. Auf dem Video mit dem Dateinamen "60d951e2-8340-4e9a-8859- 0574397b78d3" (vgl. Ordner-Reg. 11, Fotodokumentation: Ereignis-ID 3705185 / Aktivitäts-ID 143670 [fortan: Video 1]) ist ersichtlich, wie der Beschwerdeführer im Korridor/Wohnzimmer der Wohnung umherschreitet und sich mit einer im Video 1 nicht sichtbaren Person ein Wortgefecht liefert. Dabei dürfte es sich um B._____ handeln. Der Beschwerdeführer ruft insgesamt zweimal "Sharmuta", was sich mit Schlampe/Hure übersetzen lässt. Ob der Beschwerdeführer selbst beleidigt wird, kann der Aufnahme nicht eindeutig entnommen werden. Die beiden Söhne stehen zwischen dem Beschwerdeführer und B.___