" 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), evtl. einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB), sowie mehrfachen Drohungen (Art. 180 StGB), mehrfachen Beschimpfungen (Art. 177 StGB) und mehrfachen Tätlichkeiten (Art. 126 StGB), angeblich begangen zwischen dem 09.01.2025 und dem 11.01.2025 sowie ggf. zu anderen Zeitpunkten, in Q._____, zum Nachteil von C._____ und B._____, wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a und lit. d StPO). […] 3. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird wie folgt befunden: