die Möglichkeit einer Bevollmächtigung nicht erwähnt. Jedoch wird dort davon ausgegangen, dass angestellte und im gleichen Haushalt lebende, mindestens 16 Jahre alte Personen von Gesetzes wegen zur Entgegennahme von Sendungen ermächtigt sind. Folglich muss es dem Adressaten auch möglich sein, selbst eine von ihm ausgewählte Person zur Entgegennahme bevollmächtigen zu können, wie dies auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post vorgesehen ist (vgl. Ziff. 2.5.6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen "Postdienstleistungen" für Privatkunden vom Januar 2025 der Post CH AG). Hierfür spricht einerseits, dass die Strafprozessordnung in Art.