Sie habe den Strafbefehl erst am 10. August 2025 persönlich zur Kenntnis genommen. Die Frist zur Erhebung der Einsprache habe erst mit der tatsächlichen Zustellung zu laufen begonnen. Es könne nicht erwartet werden, dass sie die ganze Zeit zu Hause auf eine Zustellung warte. Am 11. August 2025 habe sie unverzüglich Einsprache erhoben. -4-