3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob am 17. September 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die ihr am 9. September 2025 zugestellte Verfügung vom 1. September 2025 und stellte folgende Anträge: "- Die Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten vom 01.09.2025 sei aufzuheben. - Es sei festzustellen, dass die Einsprache vom 11.08.2025 fristgerecht erfolgt ist. - Eventualiter sei die Einsprachefrist gemäss Art. 94 StPO wiederhergestellt. - Die Sache sei zur materiellen Prüfung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen."