1. 1.1. Am 30. Juli 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl. Darin wurde A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) wegen der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung und mehrfacher fahrlässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz) mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen á Fr. 160.00 und einer Busse von Fr. 3'900.00 belegt. Die Beschwerdeführerin erhob am 12. August 2025 Einsprache gegen den Strafbefehl.