5. 5.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau lehnte die Anordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft, wie vom Beschwerdeführer mit Stellungnahme vom 24. August 2025 in Rz. 23 (und auch Beschwerde, Rz. 18) beantragt (allenfalls mittels elektronischer - 16 -