führer offenbar (gemäss Untersuchungshaftbeschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 14. Juni 2024) am 17. Mai 2024 seinen Hauptwohnsitz in - 15 - Österreich anmeldete, nachdem er bereits mit E-Mail vom 2. April 2024 dem Bezirksgericht Brugg mitgeteilt hatte, seit September 2023 nicht mehr in der Schweiz wohnhaft zu sein, nicht glaubhaft.