Feldkirch vom 14. Juni 2024, S. 7, wonach die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einerseits nicht stimmten und andererseits übertrieben seien; Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg vom 15. Oktober 2024 [abgelegt im Dossier zum Berufungsverfahren SST.2025.38], S. 4, wonach er entgegen dem Urteil vom 29. November 2016 [vgl. "Urteil 3" des bereits erwähnten Strafregisterauszugs] weder eine Urkundenfälschung noch einen Betrug begangen habe, sondern verurteilt worden sei, weil er "zu ehrlich" zum Gericht gewesen sei; ähnlich S. 5 betreffend "Urteil 6" des bereits erwähnten Strafregisterauszugs;