Nachdem dem Beschwerdeführer die Vorladung des Bezirksgerichts Brugg zur auf den 2. April 2024 angesetzten Hauptverhandlung am 25. Januar 2024 bei der Einreise ins Fürstentum Liechtenstein ausgehändigt worden war (Beilagen 31 f. zum Haftantrag vom 20. Juli 2024), teilte der Beschwerdeführer dem Bezirksgericht Brugg mit E-Mail vom 2. April 2024 mit, seit September 2023 nicht mehr in der Schweiz wohnhaft zu sein und an der Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen zu können. Seinen Aufenthaltsort nannte er nicht. Allfällige Dokumente und Entscheide seien an die Adresse - 13 -