er wiederholt von der Grenzwache angehalten und überprüft worden sei; wonach ihm nicht bekannt gewesen sei, dass er sich persönlich hätte melden müssen, sondern nur, dass die Polizei ihn gesucht habe; zu Frage 30, wonach er sich, wenn er sich nicht täusche, in Feldkirch offiziell angemeldet habe und keine Behörde nach seiner Adresse gefragt habe), wirkt dies – wie sogleich zu zeigen ist – nicht überzeugend.