Feldkirch vom 13. Juni 2024 [Beilage 40 zum Haftantrag vom 20. Juli 2024], S. 7, wonach der Beschwerdeführer ausgesagt habe, seinen Sohn zuletzt kurz vor seiner "Aufenthaltsnahme" in Österreich [im Oktober 2023] getroffen zu haben), und - dass es dem Beschwerdeführer wegen der laufenden Strafverfahren und der ihm drohenden Freiheitsstrafen in den kommenden Jahren kaum möglich sein dürfte, in gewünschter Weise in der Schweiz gemeinsame Zeit mit seinem Sohn zu verbringen.