So besuchten die Eltern den Beschwerdeführer (gemäss besagtem Schreiben) offenbar regelmässig im Gefängnis, verwalteten seine Post und leiteten ihm diese während dessen Aufenthalt in Feldkirch per WhatsApp weiter. Insofern kommt der Beziehung des Beschwerdeführers zu seinen Eltern höchstens eine geringe fluchthemmende Wirkung zu.