Wenn der Beschwerdeführer bei seiner Einvernahme zu seinen persönlichen Verhältnissen ausführte, dass er zuletzt "auf dem Bau" in T._____ tätig gewesen sei, sich wegen der Hausdurchsuchung im Streit mit seinen Eltern befunden habe, sich mit ihm kolportierten Aussagen von Polizeibeamten konfrontiert sah, wonach er "für eine sehr, sehr lange Zeit" ins Gefängnis komme, er noch Fr. 800.00 bis Fr. 900.00 im Portemonnaie gehabt habe und er keine Freunde oder Bekannte gehabt habe, bei denen er hätte unterkommen können, sondern sich mit einem Leben auf der Strasse konfrontiert gesehen habe, weshalb er auf die Idee gekommen sei, in Feldkirch