Fasst man das Ausgeführte zusammen, verhält es sich summarisch betrachtet so, dass der Beschwerdeführer mit seiner in der Schweiz aufgebauten Einzelfirma "B._____" gescheitert ist, gestützt auf seine bisherige berufliche Tätigkeit aber als selbständiger Kaufmann weiterhin in der Lage sein will, ein Einkommen in Höhe von monatlich rund Fr. 4'000.00 zu generieren.