Ein Gefängnisaufenthalt von 40 Tagen im Jahr 2022 habe seinen Ruf ruiniert. Anfang 2023 habe er versucht, das Geschäft mit einem Büro in S._____ neu aufzubauen. Im August/September 2023 sei er auf dem Bau in T._____ tätig gewesen. Am 30. September 2023 habe eine Hausdurchsuchung zu einem Streit mit seinen Eltern geführt und er sei auf die Idee gekommen, nach Feldkirch zu gehen (zu Frage 29). Im Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 24. Mai 2023 sind nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre in Höhe von Fr. 165'598.50 vermerkt (Beilage 38 zum Haftantrag vom 20. Juli 2024).