hältnissen vom 21. August 2024 [Beschwerdeantwortbeilage 1], zu Frage 26), bevor etwa ab 2013 "grosse Verluste" resultiert hätten (zu Frage 68). Dass der Beschwerdeführer seitdem finanziell wieder auf den Weg des Erfolgs zurückgefunden hätte, lässt sich nicht feststellen. Zwar machte der Beschwerdeführer bei der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen geltend, zuletzt (während seines Aufenthalts in Feldkirch von Oktober 2023 bis zu seiner Versetzung in Auslieferungshaft) zwischen Fr. 4'000.00 und - 10 -