schung; "Urteil 6" des Amtsgerichtspräsidiums Olten-Gösgen vom 11. Januar 2023 u.a. wegen Betrugs und Urkundenfälschung) erscheint das von der kantonalen Staatsanwaltschaft genannte mutmassliche Strafmass zumindest nicht unplausibel. Dies begründet zweifellos einen starken Fluchtanreiz, womit sich die Frage stellt, was diesem entgegenstehen könnte.