Seine zahlreichen Einvernahmen im Jahr 2023 (namentlich am 4. April 2023, 6. April 2023 und 15. August 2023) widerlegten die unbelegten Behauptungen der kantonalen Staatsanwaltschaft, dass er für die Behörden in der Schweiz seit 2022 nicht mehr erreichbar gewesen sei (Rz. 12). Im Januar 2023 sei er auch einer Vorladung zur Hauptverhandlung vor dem Richteramt Olten-Gösgen gefolgt (Rz. 13). Für die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg im April 2024 (im Verfahren ST.2023.79) habe er sich entschuldigt, wenngleich sein Dispensationsgesuch nicht gutgeheissen worden sei.