Im Strafverfahren ST.2023.79 vor dem Bezirksgericht Brugg habe er aber seine Kontaktangaben preisgegeben und damit erst eine Kontaktaufnahme durch seinen amtlichen Verteidiger ermöglicht (Rz. 10). Wie den eingereichten WhatsApp-Nachrichten zwischen ihm und seinen Eltern zu entnehmen sei, funktioniere sein Zustelldomizil in Q._____ via die Adresse seiner Eltern sehr wohl (Rz. 11). Seine zahlreichen Einvernahmen im Jahr 2023 (namentlich am 4. April 2023, 6. April 2023 und 15. August 2023) widerlegten die unbelegten Behauptungen der kantonalen Staatsanwaltschaft, dass er für die Behörden in der Schweiz seit 2022 nicht mehr erreichbar gewesen sei (Rz. 12).