Sein Verhältnis zu seinen Eltern und seinem Sohn sei sehr eng und auch während seiner Inhaftierung von regelmässigen Besuchen und persönlichen Kontakten geprägt gewesen. Ein Schreiben seiner Eltern vom 18. August 2025 (Beilage 2 zur Stellungnahme vom 24. August 2025) vermittle ein harmonisches Bild dieser Beziehung. Die Realität entspreche nicht dem von der kantonalen Staatsanwaltschaft vermittelten Bild, was auch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau "zumindest zwischen den Zeilen" anerkannt habe (Rz. 7).