3.3. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Beschwerdeantwort vom 15. September 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Der Beschwerdeführer hielt mit Stellungnahme vom 27. September 2025 an seinen mit Beschwerde gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: