1.2. Zudem führt die kantonale Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen verschiedener Vermögensdelikte. Der Beschwerdeführer wurde deswegen am 19. Juli 2024, nach gleichentags erfolgter Auslieferung durch die Republik Österreich, festgenommen und auf Antrag der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 20. Juli 2024 mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 22. Juli 2024 bis zum 19. Oktober 2024 in Untersuchungshaft versetzt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau wies eine hiergegen erhobene Beschwerde mit Entscheid SBK.2024.253 vom 20. September 2024 ab.