1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 23. Oktober 2023 beim Bezirksgericht Brugg Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Urkundenfälschung i.S.v. Art. 251 StGB und mehrfacher Gehilfenschaft zur Täuschung der Behörden i.S.v. Art. 118 Abs. 1 AIG. Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Beschwerdeführer deswegen mit Urteil ST.2023.79 vom 15. Oktober 2024 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Am 17. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer gegen dieses Urteil beim Obergericht des Kantons Aargau (1. Strafkammer) eine Berufungserklärung ein. Das Berufungsverfahren ist noch rechtshängig (Verfahrensnummer SST.2025.38).