in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) erstattete am 10. Juli 2025 mittels elektronischer Eingabe bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen gemäss Art. 179ter StGB. Die Kantonale Staatsanwaltschaft leitete diese Strafanzeige am 15. Juli 2025 zuständigkeitshalber an die Staatanwaltschaft Baden weiter.