1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung vom 18. August 2025 aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die kantonale Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstands- und Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 110.00, zusammen Fr. 1'110.00, werden zu zwei Dritteln auf die Staatskasse genommen. Zu einem Drittel, ausmachend Fr. 370.00, werden sie dem Beschwerdeführer und Gesuchsteller auferlegt und mit der geleisteten Kostensicherheit verrechnet. Zustellung an: […]