irreführenden Verhaltens und seines Irrtums zur Vermögensverfügung motiviert wurde (Urteil des Bundesgerichts 6B_634/2008 vom 23. Oktober 2008 E. 1.2). Vorliegend verhielt es sich augenscheinlich so, dass die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden durch ihren Irrtum zur Kraftloserklärung motiviert wurde, weil sie ohne diesen Irrtum das Kraftloserklärungsverfahren kaum durchgeführt hätte.