 Die kantonale Staatsanwaltschaft argumentierte, die Kraftloserklärung sei erst wegen der Nichtvorlage der Schuldbriefe erfolgt, weshalb der Motivationszusammenhang zwischen Irrtum und Kraftloserklärung fehle. Dieses Argument überzeugt nicht. Ein Motivationszusammenhang liegt vor, wenn der Betroffene zufolge des - 12 -