__, Willensvollstrecker seines Nachlasses, am 1. Februar 2022 eine Vereinbarung betreffend eine Herausgabeklage der Schuldbriefe (Beilage 8 zur Beschwerde der Beschuldigten vom 17. Juli 2025 betreffend Grundbuchsperre [act. 4.2 0035 f.]). - 10 -  I._____ reichte am 13. Juli 2022 beim Bezirksgericht Baden die Herausgabeklage ein und zog sie am 5. Dezember 2024 zurück (Strafanzeigebeilagen 14 und 20).