 Der Beschwerdeführer gewährt E._____ ein Darlehen von EUR 300'000.00.  D._____ garantiert EUR 200'000.00 dieses Betrags.  Die Garantie besteht aus drei auf dem Grundstück lastenden "obligations" von je Fr. 100'000.00, die von D._____ bei einem Notar in der Schweiz zu hinterlegen sind.  D._____ zahlt dem Beschwerdeführer bis zu EUR 200'000.00, falls E._____ das Darlehen samt Zinsen nicht spätestens am 10. September 2009 zurückzahlt.