Arglistige Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden und der Vorteil als Gegenstück des Schadens sind die fünf Bausteine, die in ihrer Gesamtheit den Betrugstatbestand bilden. Die fünf Betrugsbausteine müssen miteinander verbunden sein: Zwischen arglistiger Täuschung und Irrtum sowie zwischen Irrtum und Vermögensverfügung muss ein Motivationszusammenhang bestehen, zwischen Vermögensverfügung und Vermögensschaden nur ein Kausalzusammenhang. Zwischen Schaden und Bereicherung muss – weil es bei Betrug um eine Vermögensverschiebung geht – ebenfalls ein innerer Zusammenhang bestehen, was als Stoffgleichheit bezeichnet wird. Die Bereicherung muss die Kehrseite des Schadens sein (STEFAN