Damit er nicht einfach so mit nichts auf der Strasse stehe, mache es eventuell Sinn, den Beiständen Zeit für die Wohnungssuche zu geben. Nach Abholung seiner Sachen könnte er in eine neue Wohnung bzw. übergangshalber auch in ein Hotelzimmer ziehen. Daher werde eventualiter auch beantragt, Haft (nur) für zwei Wochen anzuordnen, damit der Beistand auch Zeit habe, konkret tätig zu werden. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass Ersatzmassnahmen wie ein Annäherungsverbot an den Vater oder dessen Liegenschaft bzw. ein Kontaktverbot genügen würden, um einem allfälligen Wiederholungs- oder Ausführungsrisiko zu begegnen (Beschwerde, S. 6 [betr. Ausführungsgefahr] und 7 f.).