Entgegen seiner Darstellung ist es auch nicht so, dass die vergangenen Jahre in Schaffhausen gezeigt hätten, dass er keine Gefahr für Dritte darstelle. Vielmehr ist der Beschwerdeführer Beschuldigter einer Strafuntersuchung im Kanton Schaffhausen wegen Nötigung und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. dazu Tatbestandsrapport der Schaffhauser Polizei vom 24. März 2025 act. 60 ff. sowie Strafregisterauszug vom 15. August 2025, act. 14). Am 13. August 2025 drohte der Beschwerdeführer seinem Vater mit dem Tode, wobei es mit den Faustschlägen ins Gesicht bzw. den Kieferbereich zu mehrfacher Anwendung körperlicher Gewalt gekommen ist.